DIE IMMATRIKULATIONSGEBUHR.
XLIX
doch je nach dem Vermögen des Studenten erhöht oder erniedrigt, ja unter Umständen ganz er-lassen werden konnte.
Aber die Ansätze sind, wie schon durch die Verschiedenheit der Münze bedingt war, un-gleich, und noch mehr weichen die Bräuche in Berücksichtigung der Armen und Reichen und in derEintragung der Gebühren in die Matrikel an den einzelnen Universitäten von einander ah.
In Heidelberg betrug anfangs die Immatrikulationsgebühr ohne Unterschied des Standes12 Pfennige oder 1 Turnos, wurde aber bereits vom zweiten Rectorate an auf 24 Pfennige oder2 Turnosen erhöht 96 ). In Köln hat man die Immatrikulationsgebühr auf 6 Weißpfennige (albi denarii)festgesetzt, die Armen aber von der Zahlung befreit 96 ). Recht ausführlich handeln die ErfurterStatuten über die hei der Intitulation zu entrichtende Gebühr. Der Entwurf zu den ältesten Statutenforderte 1 j l Gulden 97 ), die ältesten noch vorhandenen Statuten von 1447 dagegen setzen die Gebührauf 1 / s Gulden = 30 alten oder 10 neuen Groschen fest, bestimmen aber, daß weltliche Herren vonStaude 1 Gulden, Prälaten und solche, die Anspruch auf einen Platz auf den vordersten Bänkenerheben, zum mindesten 1 / 3 Gulden oder 45 alte Groschen zu zahlen haben 98 ). Am Ende des Jahr-hunderts betrug die Gebühr 8 Schneeberger oder 32 alte Groschen. Noch höhere Ansprüche machteRostock, wo als der gewöhnliche Satz 1 / 2 Gulden galt, von vermögenden Geistlichen aber 1, von Prälaten 2,von Fürsten und weltlichen Herren, Bischöfen und Aebten mehr als 2 Gulden verlangt wurden 99 ).
Wie in anderen Bestimmungen, so schloß sich auch hinsichtlich der Höhe der Immatrikula-tionsgebühr die Leipziger Hochschule an Prag an. Hier aber war sie auf 6 grossi festgesetzt 100 ).Eine Bestimmung über die ursprüngliche Gebühr hat sich zwar in den Leipziger Statuten nicht er-halten, denn die Angabe in dem 10. Artikel 101 ), wonach bei der Intitulation 10 Groschen zu zahlensind, gehört unzweifelhaft einer späteren Zeit an, aber ein Blick auf die ersten Semester der Matrikelzeigt uns zur Genüge, daß thatsächlich 6 gr. die übliche Gebühr war. Erst mit dem Rectorate desHeinrich Lür im W. 1436 ist eine Aendcrung eingetreten. Unter diesem ist die Gebühr auf 10 gr.oder ,i = 1 / 2 Gulden erhöht worden. Bei dieser Summe hat es für die nächste Zeit sein Bewendengehabt. Später jedoch, vom W. 1545 an, werden als volle Gebühr regelmäßig 1.0 J / 2 gr. gefordert.Es muß sich dabei um eine neue Ansetzung gehandelt haben, da schon in den Statuten von 1543die Gebühr für die Inscription auf lO 1 ^ gr. angegeben wird 102 ). Die kleine Erhöhung hängt offenbarmit der Entwertung des Groschens zusammen. Auf den rheinischen Goldgulden werden nehmlichfortan 21 gr. oder 7 neue Schreckenberger gerechnet. Da früher die Gebühr auf 10 gr. = 1 / 2 rliein.Gulden angesetzt worden war, so mußte man sie infolge dessen auf lO 1 ^ gr. erhöhen.
Solche grossi Misnenses wurden, dem Prager oder böhmischen Groschen in Schrot undIvorn gleich, schon seit dem 14. Jahrhundert geprägt. 60 Stück davon, d. h. ein Schock (sexagena),gingen auf die Mark feines Silber. In der Folge freilich wurden die böhmischen und dementsprechenddie meißnischen Groschen immer schlechter ausgeprägt, erst 64, dann noch mehr auf die Mark, sodaß der Werth dieser älteren Münze sank. Seitdem nun im Jahre 1386 die rheinischen Kurfürsteneinen Münz verein geschlossen und sich über die Prägung einer neuen Goldmünze, des rheinischenGuldens, geeinigt hatten, wurde auch in den Meißner Landen Rücksicht auf diese neue Goldmünzegenommen. Schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts prägte man hier Groschen, deren 20 auf den
95 ) Gust. Toepke, Die Matrikel der Universität Heidelberg (Heidelberg 1884) 1, in.°°) Horm. Keussen, Die Matrikel der Univ. Köln (Bonn 1892) I, xxn.
97 ) Herrn. Weißenborn, Acten der Erfurter Universität (Halle 1884) II, 2.
98 ) Das. I, 12.
99 ) Ad. Hofmeister, Die Matrikel der Univ. Rostock (Rostock 1889) I, xiv.
10 °) Statuta univ. Prägen. 10.
101 ) Zarncke, Statutenbücker 53.
10 ' 2 ) Zarncke, Statutenbücher 81.
103 ) Siebe S. 120.
con. DIPL. SAX. II. IC.
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