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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
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DIE HANDSCHRIFTEN UND IHRE AUSSTATTUNG.

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später darin gefolgt. In Erfurt begann das Sonnnersemester in der Regel am Tage Pliilippi undJacobi (1. Mai), seit 1469 aber am 2. Mai, das Wintersemester dagegen zu S. Lucas (18. October).Wittenberg hat sich ihm in diesen Anfängen angeschlossen. In Rostock fiel die Wahl des Rectorsfür den Sommer in den April und zwar meist auf S. Tiburcius (14.) und S. Georg (23.), für den Winterin den October, vorwiegend auf S. Dionysius (9.) und S. Gallus (16.), während Greifswald die beidenRectorate des Jahres in der Regel zu Inventio crucis (3. Mai) und S. Lucas (18. October) beginnenließ, Marburg aber den Semesteranfang auf den 1. Januar und 1. Juli festlegte. Hervorzuheben ist,daß, während an anderen Universitäten im 15. und 16. Jahrhundert nicht selten Unordnung eintrittund ein Rectorat auf ein zweites, ja auf mehr Semester verlängert wird, an der Leipziger Hochschuledie größte Regelmäßigkeit in der Zeit von 14091559 geherrscht hat. Dreihundert Mal ist indiesem Zeitraum der Rector gewählt worden, und ein jeder hat in der Matrikel über seine Imma-trikulationen Zeugnis abgelegt. Keine Lücke ist hier vorhanden.

Hinsichtlich des Beginns des Rectorats haben nur wenige Schwankungen stattgefunden.Das Wintersemester 1409 begann am 2. December, das Sommersemester 1410 am 24. April, dasWintersemester 1410 am 18. October. Dann kehrt als Beginn des Sommersemesters einige Mal der24. April wieder. Von 1416 aber herrscht vollständige Ordnung, die als so feststehend betrachtetwird, daß im Anfang gelegentlich, später aber im 16. Jahrhundert sehr häufig des Tages der Wahlin der Ueberschrift des Semesters gar nicht gedacht wird 44 ). Das Bedürfnis eines Ersatzes für denweggelassenen Tag der Wahl mußte sich daher fühlbar machen. Schon Andreas Franck (W. 1522)fügte zu dem Wahltage den Zusatz, daß er ad hiemem gewählt sei. In dieser Bezeichnung des Se-mesters als Sommer- oder Wintersemester wurde mm der Ersatz für die Angabe des Wahltages ge-funden. Petrus Mosellanus (S. 1523) begnügt sich zuerst zu sagen, daß er zum rector in semestreaestivate (A") oder aestivum (A') erwählt worden sei. Wenn auch nicht immer, so wird doch fortansehr häufig des semestre aestivum und hiemale, hibernum oder brumale (zuerst von Caspar Barth,W. 1525) gedacht. Ja Caspar Börner (W. 1541) bezeichnet sich in B" und Blasius Thammüller inB' und B" kurz als rector hibernus, mit welcher Form sie aber bei ihren Nachfolgern kein Glück ge-habt haben.

An und für sich genügte die Nennung des Jahres und die Angabe der Tage S. Georg undS. Gallus, die nur in wenigen Fällen durch den Tag- des römischen Kalenders ersetzt wird, völlig zurOrientirung. Die nahe Beziehung aber, in die die Universität seit 1541 zu ihrem sie freigebig för-dernden Landesherrn, den Herzog Moritz, trat, gab wohl Caspar Börner die Veranlassung, das Re-gieruugsjahr des Landesfürsten anzugeben. Er war es, der zuerst zur Jahreszahl (W. 1541) hinzu-fügte Mauritii principis anno primo und in die Ueberschrift zu seinem dritten Rectorate (W. 1543)mit dem schlichten Zusatze Mauricio et Augusto principibus der beiden fürstlichen Brüder gedachte.Diese Neuerung hatte keinen durchschlagenden Erfolg. Blasius Thammüller (W. 1549) gebrauchtewohl die Wendung Mauritii principis Saxoniae electoratus anno tertio currente, aber die Erwähnungder Regierungsjahre des Landesherrn wurde nicht stehender Brauch.

Die Eintragung der neu Immatrikulirten fand, wie wir weiter unten sehen werden, am Endedes Semesters nach einer auf einem Bogen niedergeschriebenen Aufzeichnung in einem Zuge statt.Sie gehörte mit zu den letzten Amtshandlungen des abtretenden Rectors. Es lag daher sehr nahe,in der Ueberschrift zu den Eintragungen einen kurzen Bericht über die Ereignisse des Jahres, vorallem über solche, die auf die Frequenz der Hochschule von Einfluß gewesen waren, zu geben. Wirfinden dergleichen historische Rückblicke häufig in den Matrikeln von Erfurt, Wittenberg, Greifswald,in späterer Zeit auch in der von Rostock. Die Marburger Rectoren haben sogar mitten unter denInscriptionen allerhand Mittheilungen niedergeschrieben, und wie wenig man dabei das Wichtige von

44 ) Siehe I. Tabelle.