77
talien eine entsprechende Rente zu gewähren. Da eineZeitrente das Capital aufzehrt, und bei der Aufzehrungdes Capitals etwas zu wagen ist, weil man sich in derRechnung irren könnte, bloße Verwalter aber nichtswagen, sondern vielmehr bei der Verwaltung etwasverdienen wollen, so ist man in den angegebenen Fehlerverfallen. Nach unserem Vorschlag wäre die Nent.-Vers.-Anst. ebenfalls eine bloße Verwaltung, auch wirddas Capital einige Zeit unversehrt erhalten, aber nacheinem gewissen Zeitraum in eine Lebensrente verwandeltund somit aufgezehrt. Wollte man diese Verwandlungnicht, so kann man auch den Capitalfonds unter dieüberlebenden Mitglieder der betreffenden Classe vcrthei-len; denn diese sind es, welchen das Vermögen derGesellschaft gehört, weil sie die Wette auf längere Lebens-dauer gewonnen haben. Auf die Einwendung, daß beiunserem Vorschlag der den Tontinen eigenthümlicheReiz, mittelst einer verhältnißmäßig kleinen Einlageeinen enormen Gewinnst zu machen, wegfalle, antwortenwir, daß durch das Maximum von 150 Thlrn. dieserReiz ebenfalls aufgehoben wird, zumal, wenn man inBetracht zieht, daß selbst dieses Maximum erst im höch-sten Lebensalter, auf das sich nur wenige Hoffnungmachen dürfen, zu erreichen ist. Uebrigens bedarf einewohleingerichtete Nentenansialt keines andern Reizes,