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tz. 7.
Übersicht.
Die Nent.-Vers.-Anst. ist eine Verwaltung, welchedie bei ihr gemachten Einlagen nutzbringend anlegt, unddie Zinsen, soviel sie nach dem jeweiligen Zinsfuß undnach Abzug der Verwaltnngskosten betragen, nach einemgewissen Maßstab unter die Theilnehmer der Anstaltvertheilt.
Von den eingelegten Capitalien sind durchschnittlichwenigstens '/z verloren, während höchstens V- den Erbender Theilnehmer rückvergütet wird.
Da die Verwaltung der Anstalt durchaus keineGefahr übernimmt, sondern blos den reinen Ertrag dereingelegten Capitalien (etwa '/,<> der gewöhnlichen Zin-sen) vertheilt, so gewährt sie aus ihren Mitteln fürden Verlust des Capitals keine Entschädigung.
Auch das gegenseitige Beerben der Rente, welcheszwischen den, einer und derselben Classe angehvrigenTheilnehmern stattfindet, gewährt sie nicht, wenn mandie 6 Classen einer Jahresgesellschaft als ein nngetrenn-tes Ganzes betrachtet; denn diese 6 Classen zusammen-genommen beziehen ja nur den reinen Ertrag der ein-gelegten Capitalien, folglich kann, vom Ueberstrvmen