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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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verbinden, wie sie in den Statuten der Rent.-Vers.-Anst.festgesetzt ist, so müßte, nm eine lebenslängliche Rentevon gleicher Größe zu erhalten, die Einlage nm etwaerhöht werden.

Durch unsern Vorschlag würde der oben angegebeneZweck der Renten.-Vers.-Anst. ohne Zweifel vollständi-ger erreicht, als er durch die der Nent.-Vers.-Anst. ge-gebene Einrichtung zu erreichen ist, und zugleich würdendie beiden Hauptgebrechen vermieden, an denen dieReut.-Vers,-Anst. leidet. Dahin rechnen wir erstem?,daß die Nent.-Vers.-Anst. die eingelegten Capitalien,soweit sie nicht zur Rückvergütung verwendet werden,stets unversehrt erhält, und daher ihren Teilnehmerndie ihnen gebührende Zeitrente im Ganzen unmöglichgewähren kann; zweitens daß sie ihre Theilnehmer un-gleich behandelt.

Nach unserem Vorschlag dagegen werden die einge-legten Capitalien zum Vortheil der Theilnehmer voll-kommen ausgebeutet, und jeder Theilnehmer erhält, wasihm nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung gebührt.

Ans dem von uns vorgeschlagenen Wege wird fernerdie Aufgabe gelöst, die stch die Gründer der Rent.-Vers.Anst. gemacht zu haben scheinen, nämlich: auf demWege der bloßen Verwaltung, ohne Vermittlung einesUnternehmers ans ü i'cmkk percln hingegebenen Capi-