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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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rungsvorschläge zu machen, zu denen wir nun über-gehen.

§. 8.

Verbcskerungs-Vorschläge.

Nach der Einleitung zu den Statuten soll die Rent.-Vers.-Anst. »dem unbemittelten Theil des PublikumsGelegenheit gewähren, sich vermittelst kleiner Summensür die Zeit der durch das Alter herbeigeführten Er-werbsunfähigkeit die Mittel zum Lebensunterhalt zusichern oder zu verbessern."

Durch eine Tontine läßt sich dieser Zweck zwar er-reichen, aber nur sür das hohe, wir mochten sagen sürdas höchste Alter.

Wir glauben nachgewiesen zu haben, daß die Rent.-Vers.-Ansi. trotz des das Steigen der Rente beförderndenUeberströmens in dieser Beziehung im Ganzen wenigerleistet, als die Tontine (weil nämlich in der Tontinedie ursprüngliche Rente eine Zeitrente, also bedeutenderist, als es die ursprünglichen Renten in der Nent.-Vers.-Anst. durchschnittlich sind), und daß das auf 150 Thlr. fest-gesetzte Maximum der Rente erst zwischen dem 80stenund Wsten Lebensjahre zu erreichen ist. Nun wird manaber einräumen, daß die Erwerbsunfähigkeit nndHülfs-bedürftigkeit gewöhnlich lange vor diesem Alter eintritt,