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als den ihrer soliden Einrichtung, vermög deren siejedem Theilnehmer gewährt, was ihm nach der Wahr-scheinlichkeitsrechnung gebührt, und gerade dieser Reizfällt bei der Nent.-Vers.-Anst. weg.
Schließlich bemerken wir, daß unser Vorschlag sehrleicht auszuführen ist. Eine Gesellschaft von 150 bis20V Personen ist hiezu vollkommen hinreichend, ja eswären nicht einmal so viele erforderlich, wenn es nichtdarum zu thun wäre, durch eine größere Zahl von Theil-nehmer» zuverlässigere Durchschnittszahlen zu erhalten.Auch läßt sich die Verwaltung im höchsten Grade ver-einfachen und mit sehr mäßigen Kosten bestreiten, wäh-rend in der Rent.-Vers.-Anst, wegen ihrer verwickeltenund »erkünstelten Einrichtung die Verwaltungskostenvoraussichtlich nicht unbedeutend seyn werden, wodurchnatürlich der Rente Abbruch geschieht.