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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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dahin steht, ob diese etwas übrig lassen, was zu Er-höhung der Rente verwendet werden könnte.

Das bei weitem wirksamste unter den genanntenMitteln ist das gegenseitige Beerben, von dem wir nunzunächst handeln wollen.

§. 3.

Von dem gegenteiligen Sterben der Mitglieder einerClatte.

Da die Nent.-Vers.-Anst. das gegenseitige Beerbenmit der Tontine gemein hat, so kommt es bei der Be-urteilung derselben sehr daraus an, daß man sich vonder Tontine, und namentlich von dem Gesetze, nach wel-chem die Tvntinenrente steigt, eine richtige Vorstellungmache.

Nachstehende Bemerkungen über die Tontine mögendaher hier eine Stelle finden.

und durchschnittlich 4 Proc. ertragend, so würde der Verw.-Aufwand volle l8 Proc. der jährl. Einnahme betragen, unddie Renten um ungefähr gleichen Betrag vermindern, voraus-gesetzt, daß sich der Aufwand späterhin nicht niederer stellt.Wir glauben daher nicht zu hoch zu greifen, wenn wir dieVerwalt.-Kvsten in der Rent.-Vers.-Anst. zu ro Procent an-schlagen.