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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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gesellschaft auf Jahresgesellschaft fortgeschoben werden?Die sich zuerst bildenden Jahresgesellschaften, welche ausdem Ueberströmen der Jahresgesellschaften noch keinen,oder nur einen unbedeutenden Nutzen ziehen, sind jaauf die ihnen ausgesetzte ursprüngliche Rente beschränkt,und diese beträgt ja nicht einmal das gewöhnliche In-teresse.

Daß am Ende der ganze Capitalfonds (überaller eingelegten Capitalien) wohlthätigen Anstalten au-heimfällt, kann die Gebrechen, an welchen die ganzeEinrichtung leidet, weder verdecken noch entschuldigen.

Vielmehr geht aus dieser Bestimmung auf's Klarstehervor, daß die eingelegten Capitalien nicht, wie es seynsollte, zum Vortheil der Theilnehmer ausgebeutet wer-den. Wer aber einer Rentenanstalt beitritt, thut esnicht, um ein Almosen zu geben, sondern um aus seinerEinlage die größtmögliche Reute und jedenfalls sovielzu beziehen, als er aus einem ü koncl« xerckr hingegebe-nen Capital nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung zufordern hat. Auch ist das eventuelle Verschenken desCapitalfonds um so weniger zu rechtfertigen, als dieTheilnehmer der Reut.-Vers.-Anst. nicht gerade lauterwohlhabende Leute oder Spekulanten seyn werden; dennauch Unbemittelte vertrauen ihren Sparpfeuning solchenAnstalten an, um sich oder den Ihrigen eine nothdürf-