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müssen vielleicht 20 und mehrere Jahresgesellschaftenihre Kapitalien allererst theilweise zum Opfer bringen.Denn bei dem Ueberströmen der Jahresgesellschaftenwerden die Rentencapitalien so zerstreut, daß das Ueber-strömen nur langsam wirken kann. Somit werden dieKapitalien, welche die gegenwärtige Generation einlegt,in letzter Analyse von künftigen Generationen ausge-beutet.
So nimmt also die Rent.-Vers.-Anst. der gegenwär-tigen Generation, was sie künftigen Generationen gibt.
Man fordert aber von einer Nentenanstalt, daß siealle ihre Theilnehmer gleich behandle, und jedem der-selben gewähre, was ihm nach der Wahrscheinlichkeits-rechnung gebührt. Einer Nentenanstalt, welche diese Be-dingung nicht erfüllt, und überdieß Vieles von nicht zuberechnenden Zufällen abhängig macht, kommt das Prä-dikat einer wohleingerichteten nicht zu.
Wenn der Rentner das Capital opfert (ä sonst«perstn hingibt), so hat er dafür eine Lebensrenteoder eine Jeitrente zu fordern, welche das Capital auf-zehrt. Wie ist es aber möglich, den Jahresgesellschaf-ten, welche sich in den ersten Jahren nach der Gründungder Rent.-Vers.-Anst. bilden, eine solche Rente zu ge-währen, wenn die geopferten Kapitalien stets unversehrterhalten, und von Klasse auf Klasse, und von Jahres-