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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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abgesehen, auch nur dieser reine Ertrag Gegenstand desgegenseitigen Beerbens seyn.

Dagegen sind die Einrichtungen der Anstalt von derArt, daß einer Classe derselben Jahresgesellschast aufKosten der andern, und daß einer Jahresgesellschast aufKosten der übrigen eine Entschädigung für den Capital-verluft zu Theil werden kann.

So erhalten die V. und VI. El. einer Jahresge-sel lschast höhere Renten, und die I., II. und III. El.erhalten kleinere Renten, als das gewöhnliche Interesse,während die Rente der IV. El. dem gewöhnlichen In-teresse gleichkommt.

Die auffallendste Begünstigung des Einen auf Ko-sten des Andern liegt aber darin, daß der größte Theildes Nentencapitals einer Jahresgesellschast nach derenAussterben den nachfolgenden Jahresgesellschaften zurweitern Ausbeutung überlassen wird.

Dieses Ueberströmen des Nentencapitals, wie wires genannt haben, kann nun in keinem Falle der erstenJahresgesellschaft etwas nützen, weil sie blos gibt, abernicht empfängt. In wie weit die folgenden Jahresge-sellschasten darin eine Entschädigung für den Kapital-verlust finden werden, hängt von der nicht voraus zubestimmenden Zahl ihrer Theilnehmer ab. Um den zudiesem Zweck erforderlichen Capitalfonds zu bilden,