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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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teu, wollen wir unfern Satz durch einige Beispiele zuerläutern suchen. Gesetzt die I. Cl. einer Jahresgesell-schaft bestehe aus lauter Mitgliedern, die blos 10 Thlr.einlegen, und welche, ohne irgend eine Nachzahlung zumachen, die Ergänzung ihrer unvollständigen Einlageneinzig der Wirkung der Aufzinsung und des Erbschafts-zuwachses überlassen. Nimmt mau an, daß zu dieserErgänzung ein -Zeitraum von 60 Jahren erfordert werde(und eine kürzere Zeit mochte hierzu kaum hinreichen,besonders wenn man erwägt, vaß man nicht gerade aufeinen Zinsfuß von 4 Procent zählen kann), so befindensich jene Mitglieder der I. Cl. nach Verfluß von K0 Jah-ren rücksichtlich des Rentengenusses gerade in derselbenLage, in der sie sich in dem Jahre des Beitritts befun-den hätten, wenn sie der Anstalt mit lauter vollen Ein-lagen beigetreten wären, d. h. sie kommen nach Verflußvou ua Jahren in den Genuß der einfache» ursprüng-lichen Rente aus einer vollen Einlage. Als Gegensatzhievon denke man sich, die I. Cl. bestehe aus lauterMitgliedern, welche volle Einlagen von INS Thlrn.machen, und die somit schon im ersten Jahre die ein-fache ursprüngliche Rente beziehen. Diese Rente wirdnach Tafel II. in K0 Jahren oder im tiSsten Lebensjahreauf ungefähr das 3 V-fache sieigen, wir wollen aberwegen der Rückvergütung und mit Rücksicht auf das