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macht. Anders verhält sich die Sache in frühern Jah-ren, nnd so steigt z, B. die Rente ohne Rückvergütungim 2lsten Lebensjahre ans !„->>, eine Hohe, die sie mitRückvergütung erst im 38sten Lebensjahre erreicht.
Betreffend den Einfluß, welchen das Ueberströmenauf das Steigen der Rente hat, so ist es zwar unmög-lich, denselben genau zu bestimmen, weil die Zahl derMitglieder der künftigen Iahresgesellschaften und El., vondenen dieser Einfluß abhängt, sich nicht zum Voraus be-stimmen läßt. Inzwischen läßt sich doch mit großer Wahr-scheinlichkeit voraussagen, daß dieser Einfluß in den ersten20 Jahresgesellschaften nicht von solcher Bedeutung seynwird, um den Mitgliedern der !, El,, von der wir hierzunächst, sprechen, die Hoffnung zu geben, vor demhöchsten Lebensalter in den Genuß des Maximums derRente zu gelangen.
Betrachten wir zuerst das Ueberströmen inner-halb einer Jahresgesellschaft. Ohne uns aufBerechnungen einzulassen, um wie viel das Steigen derRente in der I. El. durch das Ueberströmen jeder ein-zelnen Classe befördert werde'), Berechnungen, die doch
i) Bezeichnet man das Nentencapital (oder die Rente)der VI. Cl. mit n, das der V. Cl. mit b, das der IV. Cl>mit o, das der III. Cl. mit -I und das der II. Cl. mitso fällt der I. Cl. zu: beim Ueberströmen der