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Rente gleich. Dieser Züfache Betrag ist aber, abgesehenvon der Rückvergütung, nicht eher, als zwischen dem
87 und 88sten Lebensjahre zu erreichen. Dieser Zeit-punkt wird aber dnrch die Rückvergütung, welche demSteigen der Rente entgegenwirkt, weiter hinausgerückt.
S-hingt man die Rückvergütung auf '/z an, sowird durch dieselbe die Summe der Renten, in welchesich die Ueberlebenden zu theilen haben, vom Z8sten Le-bensjahre an (dem Zeitpunkt, wo die Rückvergütungvollendet ist) auf ^/z ihres ursprünglichen Betrags ver-mindert, und so wird die Rente im 38sten Lebensjahrenur 1,l9z statt t,4gs betragen. Zn demselben Resultatgelangt man, wenn man von einer ursprünglichen Rentevon 0,g„o statt 1,000, oder in der Anwendung, auf dieNent.-Vers.-Anst. von lU/z Thlr. statt 3 Thlr. ausgeht.Das Maximum von 150 Thlr. ist aber das 62'/,fachedieser nach Maßgabe der Rückvergütung redncirten ur-sprünglichen Reute. Der W'/chache Betrag der ursprüng-lichen Rente aber wird nach Tafel II. zwischen dem
88 und 89sten Lebensjahre erreicht; folglich gelangt einMitglied der I. Cl. nm der Rückvergütung willen nuretwa ein Jahr später zum Genuß des Maximums,welches daher rührt, daß gegen das höchste Lebenszielhin die Rente in enormer Progression steigt, so daß '/-mehr oder weniger hier keinen großen Unterschied ans-