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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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längst vom Schauplatz abgetreten stnd. Wir führendiese Beispiele an, nicht als ob wir die Gründer derPrenß. Rent.-Vers.-Anst. für fähig hielten, das Publi-kum mit gleichen Mitteln an steh zu locken, sondernweil die Wiener Anstalt der Grundtypus der Rent.-Vers.-Anstalt ist, und mancher daher versucht seynkönnte, jene abenteuerlichen Voraussagungenj in denkurzgefaßten Grundzügen" auf die Rent.-Vers.-Anst.anzuwenden, wie sie dann von den Unternehmern derStuttgarter allgemeinen Nentenanstalt auf diese, undzwar in verstärktem Maße wirklich angewendet wurden.

Was nun das Steigen der Rente in der Rent.-Vers.-Anst. betrifft, so folgt dasselbe, soweit es vomgegenseitigen Beerben abhängt (und dieses ist bei weitemder wirksamste Faktor), ganz dem Gesetz, nach welchemdie Tontinenrente steigt, und dem gemäß die TafelnI., II., III. entworfen stnd.

Wenden wir nun dieses Gesetz auf die I. und VI.Cl. als die beiden Endpunkte einer Jahresgesellschaft an.

Das Steigen der Rente in der I. Cl. gibt dieTafel II. an, vorausgesetzt, daß der Beitritt durch-schnittlich im Alter von S Jahren stattfinde. Da dieursprüngliche Rente der I. Cl. Z Thlr. beträgt, so istdas Maximum, bis zu welchem die Rente statuten-mäßig steigt, dem sofachen Betrage der ursprünglichen