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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
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nur 30 Beitretenden vom Alter 50 auf 88 Jahre; beinur 50 Beitretenden vom Alter 0 oder bei nur 15 Bei-tretenden vom Alter 50 auf 84 Jahre (Alles nach derTafel I.).

Geschieht dieses nicht, so sind die Theilnehmer derTontine im Nachtheil, weil die Zeitrente auf eine zulange Dauer berechnet, folglich zu klein wäre.

Hat man einmal die dem angenommenen äußerstenLebensziel entsprechende Zahl von Personen beisammen,und ist zugleich die Dauer der Tontine auf den hiedurchdeterminirten Zeitraum beschränkt, so kann, strenge ge-nommen, jene Zahl beliebig vermehrt werden, ohne daßhieraus weder für den Unternehmer noch für die Theil-nehmer der Tontine ein Vortheil oder Nachtheil ent-sprünge.

Gesetzt, es finden sich zu einer auf die Dauer von06 Jahren berechneten und beschränkten Tontine stattIvo» (der genau erforderlichen Zahl) 1 Million Theil-nehmer vom Alter 0, so würden von denselben nachTafel I. im 96sten Lebensjahre noch 1000 am Lebenseyn, von denen jeder als letzte Zahlung den IvvvfachenBetrag der ursprünglichen Rente erhielte (nämlich eineMillion, die Summe der ursprünglichen Renten, dividirtdurch 1000), also gerade ebensoviel, als der einzige über-lebende Theilnehmer von Z000 Beigetretenen.