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wenigstens diese ersten Jahre mit den darauf folgendenJahren nicht in eine Classe vereinigen; kaum zu recht-fertigen aber ist es, wenn man die jüngste Classe biszum I0ten oder gar bis zum I2ten Lebensjahre aus-dehnt, so daß das Alter, wo die Lebenskraft am größtenist, mit dem, wo sie am geringsten ist, sich in einerClasse vereinigt findet.
Wir gehen nun zu der Zahl der Beitretendenüber, um von dem Einfluß zu sprechen, den sie auf dieRente und ihr Steigen übt.
Bon der Zahl der Beitretenden hängt vorerst dieBestimmung der Gränze des menschlichen Lebens, undsomit die Größe der Zeitrente ab, und wenn man z. V.diese Gränze bei einer Zahl von 1000 auf 96 Jahresetzt, so würde man sie bei einer Zahl von Ivo nur auf88 Jahre, und bei einer Zahl von so nur auf 84 Jahresetzen dürfen. (Auf eine kleinere Zahl als 30 möchtenwir das der Tafel I. zu Grunde liegende Mortalitäts-gesetz nicht anwenden, weil kleine Zahlen keine sichernDurchschnitte gewähren.)
Geht man aber von einer größern Zahl von Bei-tretenden aus, so muß auch die Lebensgränze weiterhinausgerückt werden, und wenn z. B. jene Zahl1,000,000 statt Ivoo beträgt, so würde die Lebens-