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Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
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Jahresgesellschaften diejenige Rente zu verschaffen, dieihnen gebührte. Wenn nun aber die Theilnehmer derRent.-Vers.-Anst. für den Verlust ihres Capitals imGanzen nicht entschädigt werden, und der Einrichtungder Anstalt zufolge nicht entschädigt werden können, sofragt sich, was dann die Rent.-Vers.-Anst. Lockendeshat? Es ist ohne Zweifel die in Aussicht gestellte Rentevon 150 Thlrn., die man mit einer Einlage von ivv Thlrn.(ja selbst durch theilweise Einlagen von iv Thlrn.) er-werben kann.

Und wodurch wird dieses Wunder bewirkt? Vor-zugsweise durch ein sehr bekanntes, wir möchten sagen,abgenutztes Mittel, nämlich durch das, von der Tontineentlehnte gegenseitige Beerben der Rente.

Sodann durch ein neuerfundenes, bis zur Absurdi-tät originelles Mittel, nämlich durch das Fortschiebender Rente von Elaste ans Elaste und von Jahresgesell-schast auf Jahresgesellschaft oder das Ueberströmen.

Der Reservefonds verdient unter diesen Mittelnkaum angeführt zu werden, da er hauptsächlich zurDeckung der Verwaltungskosten ') bestimmt ist, und es

i) In der Badischen allg. Vers.-Anstalt, deren Einrichtnngmit der der Preuß. Rent.-Vers.-Anst. so ziemlich überein-stimmt, betrug der Berwaltungsaufwand im Jahr 18Z7, 9984 fl.auf einen Activstand von i,3sv,ooo fl. Betrachtet man diesenActivstand ganz als nutzbringend (was er jedoch nicht ist)