Druckschrift 
Beurtheilung der im Jahr 1838 gegründeten Preussischen Rentenversicherungs-Anstalt mit Verbesserungs-Vorschlägen
Entstehung
Seite
13
Einzelbild herunterladen
 

13

den: er hat eine Lebensrcnte oder in einer tontinearti-gen Anstalt, wie es die Nent.-Vers.-Anst. ist, eine anseine gewisse Lebensdauer berechnete Zcitrente anzu-sprechen.

Die Theilnehmer der Rent.-Vers.-Anst. geben wenig-stens sss ihrer Einlagen st tonlls perclu hin; folglichgebührt ihnen für diese ^/z eine Zeitrente.

Durch eine Lebens- oder Zcitrente wird das Capi-tal, nach Abzug der Verwaltungskosten aufgezehrt.

Die Nent.-Vers.-Anst. erhält aber über ^5 der ein-gelegten Capitalien unversehrt und schiebt sie von Classeauf Classe, und von Jahresgesellschaft auf Jahresgesell-schaft fort, bis sie beim Aufhören der Anstatt das ganzeCap italvermögen verschenkt.

Folglich ist es unmöglich, das; die Rent.-Vers.-Anst.der Gesammtzahl ihrer Theilnehmer die ihnen gebührendeRente gewähre.

Wir sagen der Gesammtzahl der Theilnehmer; da-gegen mögen einzelne Classen, und auch ganze Jahres-gesellschaften die ihnen gebührende Rente und selbstmehr als diese erhalten. Dieses kann aber nur aufKosten anderer Classen und Jahresgesellschaften geschehen,und wir werden zeigen, dast sich allererst eine nicht zubestimmende Zahl von Jahresgesellschasten bilden undihre Capitalien opfern muß, um den später entstehenden