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die ganze Zeit hindurch, da der sekundäre Zustand der Natur der herrschendewar, die heidnische und jüdische Zeit hindurch bis auf Christus herauf, diePolygamie geduldet und erst im Christenthume förmlich abgeschafft werden,da erst dieses die Bestimmung hat, den durch die Sünde herbeigeführtenNaturzustand faktisch aufzuheben, und den ursprünglichen wieder herrschend zumachen (Matth. 19, 8). Die rein heidnische und jüdische Zeit unterscheidensich aber wieder darin, daß jene der sinnlichen Gewalt des Mannes den freienLauf ließ, während diese vermöge ihrer weiteren Bestimmung, das Christen-thum vorzubilden und einzuleiten, die Polygamie zu beschränken suchte.
112.
Daß die Polygamie ein nicht begünstigtes, sondern nur geduldetes In-stitut im Alten Bunde war, erhellt aus mehreren gesetzlichen Bestimmungen.Der Hohepriester war zur Monogamie verpflichtet (3. Mos. 21, 13). Nachder jüdischen Tradition war diese Verpflichtung so strenge, daß der gewählteHohepriester, der zwei Frauen hatte, einer den Scheidebries geben mußte(knnäius Heiligthümer x. 584). Auch den Königen ward Mäßigung hierinzur Pflicht gemacht (4. Mos. 17, 14) und bei Allen die Polygamie dadurchsehr eingeschränkt, daß der Mann verpflichtet war, seiner Frau an ehelicherBeiwohnung nichts zu entziehen (2. Mos. 21, 2» ff. Vgl. 1. Mos. 29,14—16). Indirekt wirkte dahin auch das Verbot der Kastration (5. Mos.23, 1), da die Polygamie ohne Verschnittene nur schwer bestehen kann, durchjenes Verbot die Ehen vermehrt und die Frauen gleichmäßiger vertheilt wur-den. In diesem Geiste lehrten auch die strengeren jüdischen Lehrer, undsuchten darum die Polygamie einzuschränken. So rathet der Talmud (Kein.
I'raet. Pulnmotll. t'ol. 65) dem, der eine zweite Frau heirathet,die erste zu entlassen, und Maimonides will die Zahl der Frauen auch beiden Reichsten auf vier beschränkt wissen. Indessen wurde die Polygamie un-ter den Juden nie ganz entfernt. Nur bei den europäischen Juden hat derBannstrahl des Rabbi Gerschon Ben Jehuda die Monogamie eingeführt; imOriente kommen polygamische Ehen noch häusig unter ihnen vor.
113.
War die Eingehung einer Ehe der Willkühr der Contrahenten über-lassen, so gab es bei den Israeliten doch eine Art von Ehe, welche gebotenwar. Wenn nämlich Jemand ohne Nachkommen starb, sollte der Bruder