Druckschrift 
Lfg. 15 (1840) oder: Handbuch der biblischen Alterthumskunde / von Jos. Frz. Allioli ; 1. Lfg.
Entstehung
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Einleitung.

1.

heilige Schrift muß, insoweit sie das Product einer alten Zeit ist,und mit derselben zusammenhängt, aus dieser Zeit erklart werden. DieKennt-niß dieser Zeit ist daher eine unerläßliche Bedingung für den Schriftforscherund Schriftleser.

2.

Die Kenntniß der alten Zeit, Merthumskunde in der weitesten Bedeu-tung, hat entweder die Begebenheiten und freien Handlungen zum Gegen-stande, die sich periodisch unter einem oder mehreren Wölkern der alten Weltentwickelt haben, und ist dann besondere oder allgemeine Völkergeschichte;oder sie hat den Zustand der Wölker im Auge, wie dieser in den drei noth-wendigen Vereinen, dem Staats-, Religions- und Familien-Verein, durchEinrichtungen, Sitten und Gebräuche sich darstellte, und ist dann allge-meine oder besondere Alterthumskunde in der engeren Bedeutung.

Vgl. OieeroiÜL gnnest. aeaä. I, 3 mit ?Iinü Ves-

xusiamim.

3.

Die Kenntniß aller Einrichtungen, Sitten und Gebräuche, die wir ausdem Staats-, Religions- und Familienzustande jener Völker vorfinden, welchein der heiligen Schrift erwähnt werden, heißt biblische Alterthumskunde. Dajedoch unter diesen Völkern nur das israelitische Volk Gegenstand der hei-ligen Schriften nach allen archäologischen Beziehungen und Momenten ist,und die übrigen Völker nur in mancherlei Rücksichten zufällige Erwähnungdarin finden, so machen die hebräischen Alterthümer den vorzüglichsten Inhalt

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