Druckschrift 
Lfg. 15 (1840) oder: Handbuch der biblischen Alterthumskunde / von Jos. Frz. Allioli ; 1. Lfg.
Entstehung
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Erste Abtheilung.

Kunde der inneren Verhältnisse des israelitischen

Staates.

Erster Abschnitt.

Israelitisches Staatsrecht.

Erstes Kapitel,tverfaffungsrecht.

19.

Die Verfassung, d.i. die Art und Weise, wie die Elemente des Staa-tes, der beherrschende und beherrschte Theil, nach grundgesetzlichen Bestim-mungen sich zu einander verhalten, ist bei den verschiedenen Völkern verschie-den, je nachdem das Princip verschieden ist, das der Verbindung zu einemGemeinwesen zu Grunde lag. Anders ist sie in grundherrlichen Staaten,deren Princip das freundliche, milde Band der Familie ist; anders in mili-tärischen Staaten, denen das Vasallen- und Knechts - Verhältniß zu Grundeliegt; anders in geistlichen Staaten, die auf der Verwirklichung einer reli-giösen Idee ruhen.

S. Haller Restauration der Staatswissenschaft. I.

20.

Der israelitische Staat war in seinem ersten Entstehen ein geistlicherStaat, nach der eigenen Bestimmung des israelitischen Volkes, Volk Gottes