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Lfg. 15 (1840) oder: Handbuch der biblischen Alterthumskunde / von Jos. Frz. Allioli ; 1. Lfg.
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Theilung des Landes zugetheilt wurde. Es war nämlich nach dem Gesetze(3. Mos. 25, 23) das ganze Land Chanaan Eigenthum des Gottkönigs,eine heilige Domaine. Dieses Staatseigenthum vertheilte Gott an die Is-raeliten, die aber dadurch nicht unumschränkte Eigenthümer, sondern nur Pach-ter wurden, mit der Verpflichtung einer Abgabe an den Grundherrn (4. Mos.26, 53. 54. 55: 33, 54. Vgl. Ezech. 47, 22. 4. Mos. 34, 17. Jos.3, 12: 14. 17). Dadurch hatte Gott ein schönes Sinnbild von der Lehregegeben, daß alle Menschen nur Nutznießer und Verwalter von den Güternseyen, welche ihnen durch Gottes Fügung zugekommen sind.

97.

Zu den Abgaben an den Gottkönig gehörten:

1) die Erstlinge. Jeder Israelit mußte von den neuen Früchten, wel-cher Art diese immer waren, einige Stücke, als die ersten Früchte, zum Hei-ligthume bringen (2. Mos. 23, 19: 34, 26. 5. Mos. 26, 1). Die Zahlderselben war nicht bestimmt, sondern dem Geber überlassen. Dieser brachtesie den Priestern, denen sie als den nächsten und obersten Beamten des Gott-königs als Eigenthum zugehörten (4. Mos. 18, Ii); konnte sie aber auch,Ochsen, Schaft und Ziegen ausgenommen, mit Geld ablösen;

2) die Zehentcn, d. i. die Abgabe des zchenten Theils von den Früch-ten und Erzeugnissen des Landes, worunter nicht nur Getreide, Wein undOel, sondern auch alle Arten der Feld - und Baumfrüchte und das zahme,genießbare Vieh zu verstehen ist (5. Mos. 14, 23. 3. Mos. 27, 30. 32).Später dehnten die Pharisäer, welche sich in allem Aeußeren durch eine buch-stäbliche Beobachtung des Gesetzes auszuzeichnen suchten, die Zehcntabgabeauch aus die Hülsenfrüchte der Gärten aus (Matth. 23, 23), und der Tal-mud (8öter Hernim) unterwirft ebenfalls Alles, was gegessen und durchdie Erde hervorgebracht wird, der Verzehntung.

98.

Es wurde jährlich zweimal verzehntet, und im je dritten Jahre sogardreimal, weßhalb man den ersten, zweiten und dritten Zehent unterscheidet.Der erste Zehent wurde von jedem Hausvater von der jährlichen Erndtc ge-geben, nachdem er von dem Hausen seiner Früchte schon die Erstlinge getrenntund abgeliefert hatte. Diesen hatte er an die Leviten abzugeben (3. Mos.