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Lfg. 15 (1840) oder: Handbuch der biblischen Alterthumskunde / von Jos. Frz. Allioli ; 1. Lfg.
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S) Unter diesen beständig wachsenden Martern lebte der Gekreuzigtegewöhnlich drei Tage, und es sehlt nicht an Beispielen, daß das Leben auchbis zum siebenten Tage gefristet ward, weßhalb Pilatus die Nachricht, daßJesus so bald gestorben sey, nicht glaubte, und hierüber den Hauptmann,der die Wache am Kreuze hatte, vernahm (Marc, 15, 44.). Jesu Todkonnte indeß beschleunigt werden, weil er vor der Kreuzigung mehr alsandere zu dieser Strafe Verurtheilte leiden mußte. Schon am Vorabendvergoß er den blutigen Schweiß. Die ganze Nacht wurde er mißhandelt,theils vor Gericht, theils von der muthwilligen Rotte des Hohenpriesters, dieihn bis zum Morgen gefangen hielt. Am Morgen machte er die ermüden-den Gänge von Kaiphas zu Pilatus, Herodes, und zu Pilatus zurück, bestanddann die Geißelung, wodurch er großen Blutverlust erlitt. Alles diesesschwächte ihn so, daß er nicht einmal mehr sein Kreuz zur Richtstätte tragenkonnte. Kam nun die grausame Kreuzigung hiezu, insbesondere noch jenesunendliche Seelenleiden am Kreuze, so konnte auf eine Zeit von drei Stun-den der Tod erfolgen. Nichtsdestoweniger, wie sein ganzes natürliches Lebenim Wunder stand, und wie er vermöge der hypostatischen Vereinigung sichüber alle natürlichen Zustände erheben konnte, wenn er wollte, so war auchsein Tod mehr die Folge seines freien Entschlusses als der Naturnothwendig-keit; denn kurz ehevor er verschied, rief er mit starker Stimme, was keinnatürlich Sterbender vermag.

88.

Zu den Leibesstrafcn gehörten Schläge (3. Mos. 19, 20.: 5. Mos.22, 18.), die wahrscheinlich mit Stäben oder Ruthen ertheilt wurden (Spr.10, 13.). Die Zahl der Schläge sollte die Summe von 40 nicht überschrei-ten (5. Mos. 25, 1. ff.), aus Menschlichkeit. In der späteren Zeit, da dermilde theokratische Geist der despotischen Regierung zu weichen ansing, wer-den die Scorpionpeitschen (^Ici-sdiiu) erwähnt (3. Kön. 12, 11.), eine ArtGeißeln mit Knoten und Stacheln versehen. In den letzten Zeiten desjüdischen Staates, da den Juden nur mehr eine geistliche Gerichtsbarkeitgeblieben war, wurden die Schläge nur für kirchliche Uebertretungen in denSynagogen ertheilt. Man gab da, um sicher zu seyn, sich keiner Gesetzes-übertretung schuldig gemacht zu haben, immer nur 39 Streiche, und bedientesich hiezu, um selbst hierin nicht zu fehlen, einer Peitsche, die aus drei Rie-men bestand, womit man 13 Hiebe und somit 39 Streiche ertheilte (S. 2.Kor. 11, 24.). Die Schläge waren übrigens nicht entehrend, und ließen