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zu Gericht. Aber auf Jethros, seines SchwäherS, Rath (2. Mos. 1«, 21 ff.)setzte er Unter-Richter über je tausend, je hundert, je fünfzig, je zehn Jndivi- ,duen des Volkes. Er nahm sie wahrscheinlich aus den Stammvorgesetztenund Familicnhäuptern (2. Mos. 18, 25. 5. Mos. 1, 15). Dicß hätte schondie Klugheit erfordert, da die Volkshäupter nach dem patriarchalischen Ver-bände am meisten mit dem Herkommensrcchte vertraut waren, und das Rich-teramt .bisher schon geübt hatten, auch nicht ganz entfernt werden konnten,nachdem ihnen schon die obcrstrichterliche Gewalt genommen war, ohne großeUnzufriedenheit zu veranlassen.
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Waren so die Stamm- und Familienhäupter Beamtete für das niedereRichteramt geworden, so behielten sie doch ihre ursprüngliche Eigenschaft, Or-gan des Volkswillens zu seyn, ungeschmälert bei. Wann immer dem Volkevon Moses ein Vortrag geschah, wurden sie im Namen des Volkes versam-melt und sie gaben statt desselben ihre Meinung ab (2. Mos. 19, 7 ff.).Sie sind auch immer unter den Kindern Israels zu verstehen, wenn Ver-kündigungen an diese erwähnt werden, obwohl das Volk auch in Masse oftzugegen war (5. Mos. 29, 9—14). Jnwieferne dieses von den Beschlüssenihrer Stammvorgesetzten abhängig war, oder wie ausgedehnt'die Macht die-ser Stammobern war, ist nicht zu bestimmen; nur so viel belegt die Ge-schichte, daß derlei Beschlüsse auch ohne Rücksprache mit dem Volke gefaßtund auch ohngeachtet der Mißbilligung desselben vollzogen wurden (Jos. 9).Der große Einfluß dieser Stamm- und Familienhäupter aus das Volk wares auch, warum Moses auf Gottes Geheiß sein und des Hohenpriesters An-sehen durch sie stützen sollte. Nach dem Aufrühre Cores und seines Anhangserhielt er Befehl, siebenzig weise Männer aus den Aeltesten zu wählen, dieihm zur Seite seyn, und in dem, was er im Namen Gottes befehlen würde,bei dem Volke unterstützen sollten (4. Mos. Ii, 16 ff.). Sie bildeten gleich-sam seinen Staatsrath. Dieser Rath von siebenzig dauerte aber nur so langeals Moses lebte, für welchen er eigentlich errichtet ward. Es kommt auchkeine Spur in der folgenden Geschichte von ihm vor; denn der spätere Rathder siebenzig, der zu Zeiten der Machabaer in Jerusalem sich constituirte, istganz anderer Art, wie weiter unten erhellen wird.