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37.
Gott übte jedoch die Staatsvollgewalt nur in außerordentlichen Fällen;in allen übrigen durch seine Stellvertreter, Beamte, unter welche die Macht-vollkommenheit Iehovcns vcrtheilt war. Den größten Antheil daran hatteder Hohepriester, über welchen mit seinem Gefolge, den Priestern und Leviten,die religiösen Merthümer Näheres mittheilen. Gott bestätigte ihn vor allemVolke durch wunderbare Bezeugung (4. Mos. 16. 17) als seinen unmittel-baren höchsten Diener. Als solcher übte er in geistlichen wie bürgerlichenDingen die oberstrichtcrliche Macht mit dem Priester- und Leviten - Rache(5. Mos. 17, 8—10). Ueber die gesetzgebende Macht findet man nichts ver-fügt, wenn man nicht das Amt, das von Gott gegebene Gesetz zu bewahrenund zu erklären, hieher rechnen will (5. Mos. 31, 9). Eine Art von gesetz-gebender Macht übte der Hohepriester überhaupt durch die beschließende Ge-walt aus, durch die Befugniß, über öffentliche Angelegenheiten das entschei-dende Urtheil abzugeben, welches gewöhnlich mittels des heil. Looses durchUrim und Thummim (s. rel. Alterth.) ermittelt wurde (Nicht. 1, 1). Dieausübende Gewalt wurde, so lange Moses lebte, entweder von Gott selbst(§. 36) oder von Moses (2. Mos. 32) geübt, außerdem ohne Zweifel vonden Ober- und Unter-Richtern, da sie mit der richterlichen, enge verbunden ist.
38.
Die angegebenen Rechte des Hohenpriesters in Bezug auf richterlicheund gesetzgebende Gewalt kommen in der Regel keinem Andern zu; indeßkonnte die höchste richterliche Gewalt auch einem besonderen Richter, dernicht Priester oder Levit war, anvertraut werden. Darauf deutet Mosesschon hin, wenn er 5. Mos. 17, 8—10 diejenigen, welche unter sich nichteinig werden können, an die Priester, oder an den Richter, der da seynwird, weist. Solche außerordentliche Richter waren besonders in Kriegs-zeiten sehr wünschenswerth, wo der Hohepriester seines Amtes wegen nicht zu-gleich in den Krieg ziehen und Feldherr seyn konnte, und sie waren in sol-cher Zeit auch den Hohenpriestern gewöhnlich zur Seite. So Moses undIosue und die nachfolgenden Richter.
39.
Unter-Richter ermangelten eine geraume Zeit. Alles kam vor Moses,de n außerordentlichen Oberrichter, und vom Morgen bis zum Abend saß er
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