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I. Gesetz. Allgemeines Erkennen des Einen Gottes als SchöpfersHimmels und der Erde (erstes und zweites Gebot).
II. Gesetz. Allgemeines Bekcnntniß und wöchentliche Huldigung des-selben am Sabbate, so wie an allen festlichen Zeiten, mit denen Sabbateverbunden waren (drittes Gebot).
III. Gesetz. Achtung jeder Persönlichkeit und jedes Eigenthums, nichtbloß durch Enthaltung von der wirklichen Verletzung derselben, sondern auchdurch Bezähmung selbst des Gelüstens darnach (viertes bis zehntes Gebot).
An diese (ümrta ma^na schließen sich alle übrigen mosaischen Gesetzean, und machen mit ihr die Thora, das Gesetz im weiteren Sinne, aus.
35.
Die Thora hat insbesondre die Eigenschaft der Heiligkeit; denn sie ver-pflichtet nicht nur zu legalen, sondern zu moralischen Handlungen (du sollstnicht gelüsten). Zugleich wurde sie durch drei Prärogative ausgezeichnet:
1) Unantastbarkeit (5. Mos. 4, 2: 12, 32), womit jedoch nur einerwidersprechenden, nicht evolvirenden Gesetzgebung Glänzen gesetzt werden soll-ten, wie denn auch von Zeit zu Zeit neue Gesetze gegeben wurden, und da-mit auch der Ausspruch der Mischna (IV cle e. 10. Z. 2) zusam-menhängt: V Heimln eAreäitur lex omni Israeli.
2) Allgemeine Verbindlichkeit für den Einheimischen und Eingewander-ten (4. Mos. 15, 15), woher die Formel der Mischna (III. c. III. Z. 7):Aniäguiä limitatnm est ex lsgo, ill aeizuals est omnibus Irominibus.
3) Ewige Dauer, welche sich aber nicht auf die äußerlichen Instituteund Symbole, sondern auf die ihnen zu Grunde liegenden ewigen Ideenbezieht (2. Mos. 31, 16: 12, 14).
L. Gott, oberster Richter und Vollzieher.
36.
Auch als solcher erscheint Gott in dieser Periode der israelitischenStaatsverfassung; denn er entscheidet Streitigkeiten (4. Mos. 17, 1 —11),beantwortet Fragen (4. Mos. 27, 1—11: 36, 1. ff.), und verhängt aufverübte Verbrechen unmittelbare Strafe (4. Mos. 11, 33).