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den Stammhäuptern werden noch als Vorgesetzte die Häupter der Stamm-häuser Uosclis Lütke ^botk, principe« äoinvium per tniniliss (2. Mos.6, 14. 4. Mos. 1, 4) genannt. Eine besondere Art Vorsteher waren die8ckoterim, inaxistri. Sie kommen schon als Vorsteher des Volkes (sxnc-tores xopuli) in Aegypten vor (2. Mos. 5, 6—19). Später werden siemit den Stammvorgesetzten und selbst mit den Räthen Mösls (4. Mos.11, 16) zusammengestellt, und 5. Mos. 2«, 9. Jos. 1, 1» treffen sie An-ordnungen im Lager. In der späteren Zeit hatten sie noch eine ausgedehn-tere Wirksamkeit. Ihr Verhältniß zu den übrigen Vorstehern wird von denArchäologen verschieden bestimmt. Da die alte griechische Ucbcrsetzung unddie syrische Peschito sie »Schreiber« nennen, sind sie wohl Beamte ge-wesen, die den Stamm- und Familienhäuptern für alle Geschäfte beigegebenwaren, wozu Schreiben nöthig war, ähnlich den Geheimschreibcrn der Grafenin der altdeutschen Verfassung.
II. Theokratisch - oberrichterliche Periode unter Moses, Josue
und den Richtern.
31.
Während des Zuges durch die Wüste bildete sich die Verfassung, welchefüglich die theokratisch-oberrichterliche genannt werden kann, da Moses bezüg-lich auf die Ausübung der Gewalt, wie unten ersichtlich seyn wird, die ab-ändernde Bestimmung traf, daß er den Stamm-, Geschlecht- und Familien-Häuptern nicht mehr alle Gewalt ließ, wie dieß in ihrer nomadischen Ver-fassung von Aegypten her lag, sondern eigene Personen, von ihm Beamtete,zur Rechtspflege und Staatsverwaltung auswählte. Das theokratische Ele-ment ist in dieser Periode so vorherrschend, daß sie schlechthin die theokratischeheißen könnte; denn Moses gab darin der Theokratie ihre volle Entwickelung,indem er alle religiösen Ideen, Gott, Unsterblichkeit, Tugend, Belohnung,Bestrafung, in die Sichtbarkeit zog und nicht nur in moralischen Symbolen,sondern auch politischen Einrichtungen gleichsam verkörperte. So wurde Gottals König, Tugend als Bürgersinn, Unsterblichkeit als Fortdauer im Volkeaufgefaßt; so wurden die Religionsdiener auch als Staatsdiencr, die gottes-dienstlichen Handlungen auch als patriotische Huldigungen, ein Thcil derOpfer selbst als politische Sühnungen vorgestellt, ohne daß doch allen diesenreligiösen Ideen ihre höhere Bedeutung und Beziehung genommen werden sollte.