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Vaters zu den Kindern; denn auch die der Familie angehörigen Knechte wur-den zum Hause gerechnet und als im Hause geboren bewachtet (1. Mos. 14,14: 15, 2: 24, 2).
26.
So blieben die staatsrechtlichen Verhältnisse bis zur Auswanderung nachAegypten. Alles war noch in den ersten unentwickelten Anfängen. Gottund sein Gesetz waren zwar die Seele des Vereines, aber weder waren diegöttlichen Gebote in einer genaueren, reichlicheren Entwicklung gegeben, umdem Staate eine fruchtbarere Grundlage darzubieten, noch trat Gott selbst,der ganzen Gemeinde sichtbar oder erkennbar, als gesetzgebender, richtenderMachthaber aus, wie dieß in der folgenden Periode geschah. Auch waren dieäußeren Gesellschastsverhältnisse, wie es schon die nomadische Lebensart mitsich brachte, lose, unbestimmt und schwankend. Wie indcß Alles aus kleinenAnsängen allmählig seine inneren Elemente zu weiterem Wachsthume entwi-ckelt, so finden wir auch das israelitische Volks- und Staatsleben bald ineiner erweiterteren Sphäre.
27.
In Aegypten wuchs die kleine Hirtensamilie zu einem zahlreichen Volkeheran. Nur siebenzig Seelen zogen von Chanaan nach dem Lande Gessen(1. Mos. 46, 27), aber als sie das Land verließen, waren ihrer 660,000waffenfähige Männer; in Allem, Weiber, Kinder und Greise mitgerechnet,über zwei Millionen, wenn man die Zahl derselben dreimal so hoch als dieder waffenfähigen setzt. So ein zahlreiches Volk, das in einem eigenen Land-striche von den Eingebornen fast ganz getrennt lebte, läßt sich ohne gesell-schaftliche Bande und staatliche Verhaltnisse nicht denken. Jndeß so gewißdieses ist, sind doch die Nachrichten darüber höchst sparsam.
28.
Was man am wahrscheinlichsten vermuthet, und am besten mit histori-schen Zeugnissen belegen kann, ist, daß die Israeliten in Aegypten eine derheutigen arabischen Stammverfassung ganz ähnliche gehabt haben. Nach diesertheilt sich das Volk in Stämme, diese theilen sich in kleinere Stämme oder Ge-schlechter, diese wieder in Familien. Der Stamm hat seinen Emir (Befehls-haber), die kleineren Stämme haben ihre Scheichs (Graue, Grafen), dieFamilien ihre Hausväter zu Vorständen, und Alle hängen so zusammen, daß