AA1 Zweiter Theil. Zweiter Abschnitt. Zwölftes Capitel.
Werth der Leibrente. Auch ist die Summe der jährlichen Zah-lung bei der Tontine gewiß, und endlich läßt sich von dem Le-ben des letzten oder der beiden letzten noch lebenden Glieder einerKlasse in einer Tontincngcsellschaft leichter Gewißheit einziehen,als von sehr vielen Mitgliedern bei bloßen Leibrenten, zumalwenn sie sich in auswärtigen Landern aufhalten.
(!) Ron den Sparkassen.
F. 162. Es ist nicht schwer einzusehen, daß der Grund derimmer mehr sich ausbreitenden Verarmung der Niedern Stände,besonders der sogenannten arbeitenden Klassen, vorzüglich darinbesteht, daß, während die Kapitalisten ihre Gelder durch die Aus-führung mancherlei Spekulationen vermehren, jene stets nichtszurücklegen können und also mittelbar gegen die betriebsamenKapitalisten zurückkommen müfjcn.
§. >63. Dieses mit der Zeit wachsende Nebel könnte jedochdesto mehr beseitigt werden, je mehr der ärmern Volksklassesichere Gelegenheit gegeben würde, mit ihrem ephemeren Ver-dienste auf eine ähnliche Weise vorthcilhaft verfahren zu können,wie es die Kapitalisten hinsichtlich des Anlegens oder Nnterbrin-gens ihres Vermögens auf Zinsen zu thun im Stande sind.Man hat nun geglaubt, daß dem in F. 162. erwähnten Ucbel-staude vorzüglich dadurch vorthcilhaft entgegengewirkt werdenkönne, wenn man Sparkassen errichte, d. h. solche, gewöhn-lich von der Regierung, Obrigkeit oder andern vorgesetzten Be-hörden garantirte Kassen, in die auch der Unbemittelte eine ge-ringe Summe Geldes gegen einen bestimmten zwar niedrigenZinsfuß einlegen, aber dafür nicht nur sich ein kleines Kapitalleicht ansammeln, sondern dieses auch, weil Zinsen von Zinsengewährt werden, durch Hinzusügung der Zinsen und temporärerGeldbeitrage vermehren könne, wodurch der anfangs Unbemit-telte späterhin ebenfalls an dem allgemeinen Bestreben nach Er-höhung des Wohlstandes einen verhaltnißmäßigen Antheil zunehmen im Stande sei.
164. Die Begründung solcher Anstalten ist seit demJahre 1786 vor sich und zwar zuerst von Oldenburg ausgegan-gen, und die meisten der seitdem bestehenden Sparkassen habendie von ihnen gehegten Erwartungen durch ihre größtentheilsvorthcilhaft ausgefallenen Resultate fast vollkommen bestätigt.Deshalb , und um der Erleichterung willen, hat man auch jetzt1) für die Kündigung eine sehr kurze Frist (Minimum: 8 Tage)gestattet und 2) daS Verfahren angenommen, die in Form vonInteressenbüchern ausgegebenen Schuldbekenntnisse, d. h. dieS-parkassenbüchcr unter fortlaufenden Nummern auf die In-haber dieser Sparkassenbücher zu stellen.