LebenSrenten.
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Soll die Summe, welche man jährlich hinzuthut, eben sogroß als die Jahrrcnte selbst sein, so hat man im Ausdruck 157)st—i- zu setzen, und es kommen für diesen bcsondern Fall danndie einfachem Formeln:
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Anmerkung. Bezeichnet man durch /S den baaren Werth(oder die Mise) der Jahrrcnte i- auf n Jahre, welche sich stetsgleich bleibt, so kann der Werth von IV etwas kürzer, als esdurch die erste der Gleichungen 117) geschieht, ausgedrückt wer-den, nämlich:
II. Lcbensrenten.
§. 149. Eine Lebensrcnte ist eine solche Zeitrente, derenDauer von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen ab-hängt. Mithin müssen für Lebensrenten die Größe , welchein 193), so wie die Größe, welche in 195) vorkommt, ebenfalls,sobald ii,. und ii bestimmt werden sollen, von der Lebensdauereiner oder mehrerer Personen abhängen. Es giebt verschiedeneArten von Lcbensrenten: u) Leibrenten, 9) Berbindungs-rcnten und v) Gescllschaftsrenten oder Tontinen.
») Die Leibrente (franz. ronts vingörs, engl. lits-iontv).
F. 159. Die Leibrente ist eine solche Lebensrcnte, wo dieAnzahl ii von Jahren gleich ist der Lebensdauer einer Person,oder wo die Rente so lange ausgezahlt wird, als eine Person (derRentirer oder Emvfänger) lebt. Sie ist also eine jahrliche bloßauf Lebenszeit berechnete Rente, welche mit dem Tode des Be-sitzers derselben erlischt. Uebrigcns wird die Leibrente eben so wiedie Jahrrcnte meistcntheils durch das Einlegen einer gewissenKapitalsumme erkauft, oder auch bei einem Verkaufe vom Ver-käufer durch das Einstchcnlassen der Kaufgeldcr beim Abkäufcrbedungen; dann heißt der Inhaber der Einnahme der Renti-rer und der Inhaber der erkauften Leibrente der Käufer. Imletztem Falle besteht die Leibrente in einer bestimmten, jährlich zuleistenden Abgabe auf Lebenszeit an den Käufer, so daß er, je