188 Zweiter Thcil. Zweiter Abschnitt. Zwölftes Capitel.
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wo All die Mise der sogleich laufenden Rente bezeichnet; ) 107).
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Man kann hier auch sagen, daß Nj den baaren Werth oderdie Mise einer Jahrrente II bezeichnet, welche n Jahre lang(am Ende jedes Jahres) gezahlt wird, den Zinsfuß g angenom-men. Man kann übrigens zu dem Werthe von auch directgelangen, sobald man bedenkt, daß Ni offenbar eine solche Sum-me sein muß, daß dieselbe als Kapital n Jahre lang auf Zinscs-zinsen zum jährlichen Zinsfuß st ausgeliehen zu der nämlichenGröße anwächst, als welche Jemand von einer andern Person,der er am Ende jedes Jahres die auf die nämliche Weise zu ver-zinsende Summe II übergiebt, nach Verlauf von n Jahren zufordern hat.
Anmerkung. Sollte durch eine Rente absichtlich nicht nachn Jahren das ganze Kapital getilgt, sondern verlangt werden,daß dieses Kapital oder die Mise Nj nach i> Jahren noch denWerth habe, so würde die Größe iist sich bestimmen lassendurch die Gleichung:
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welche 5 Formeln für nst—v in die einfachem 107) wieder über-gehen.