Zeitrenten. 187
den Werth, den die ganze Rente am Ende des mten oder zuAnfange des (m-j-l)sten Jahres hat; so ist offenbar
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aber nach 104) zugleich auch
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Folglich nach Substitution des Werthes von
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wie oben in 105).
Wenn die Mise einer vorschüssigen Rente bezeichnet, sohat man
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also
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Anmerkung. Es können hier beiläufig zwei häufig vor-kommende Fälle erwähnt werden. Entweder:
I) es wird eine unveränderliche Jahrrentc I? auf den gege-benen Zeitraum von w Jahren gesucht, die an baarem Werthseiner andern unveränderlichen Jahrrente Ii auf n Jahre gleich ist,wenn beide Renten zum Zinsfuße g gerechnet werden. Man hat
oder
2) es wird diese Jahrrente I? gesucht, sobald sie in Jahreaufgeschoben und dann n' Jahre hindurch gezahlt werden soll.Man hat
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§. 144b). Für eine nicht aufgeschobene, d. h. für eine sogleichlaufende Rente muß natürlich m-^-0 sein, folglich, um dieFormeln 10.5) für sogleich laufende Renten zu erhalten, in 104)und 105) m—0 substituirt werden, wo dann kommt: