84 Zweiter Thcil. Erster Abschnitt. Siebentes Capitel.
1>-4?
v
1
p-i
tV
3
2
I
2,9990
03425
5
3
2
4.5999
9.3412
7
4
3
4.3333
0.3633
9
5
4
4.2599
9.3779
41
6
5
4.2999
0.3872
u. s. w.
ebenfalls, daß sich das Berhaltniß der Majorität zur Minoritätdesto mehr der Gleichheit nähert, und daß die Wahrscheinlichkeitv, es sei in dem gefällten Urtheile ein Fehler zu befürchten, fort-wahrend wachse.
Wurde die Unanimitat der Stimmen erfordert, und war vgegeben, so folgt aus 33)
^ I0?2 - t0!^V ^
WZ2
Für den Fall p—lj —n, d. h. wo von 2n Richtern dieeine Hälfte vcrurtheilt, die andere aber losgesprochen hat, folgtaus 32)
1 l . (2»t-1) , (2nt-1)2n , (2n-pt)2ns2n-1) .s ^ 5 1 - -i- 1.2 ^ 1.2.
. t2n-^1)2n (n-t-2) j ^ ,
^ 1.2..... ^ '
wie es auch in der That sein muß, da in diesem Falle natür-lich wegen vollkommenen Zweifels keine Entscheidung erfolgenkann.
Siebentes Capitel.
Bon dem Aussagen der Zeugen.
§. 59. Die Aussagen von Zeugen, d. h. solcher Perso-nen', die, freiwillig oder gezwungen, bei einer gerichtlichen Un-tersuchung etwas mittheilen oder bestätigen wollen oder sollen,sind für "den Gang einer jeden gerichtlichen Untersuchung vongroßer Wichtigkeit.
§. 69. Bei einem Zeugenverhör nun können mehrere beson-dere Fälle vorkommen.