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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
Entstehung
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Dieser Gegenstand ist zu wichtig, um nichtEiniges davon zu sagen; weshalb ich diesesbesonders besprechen muß.

5tens. Zuerst wollen wir einen flüchti-gen Blick werfen auf die, in der frühernweltlichen Gesetzgebung anerkannten Rechteder Kirche, in Beziehung auf die Schulen,auf die Schul - und Bildungs-Anstalten.

Der westphälische Friede erkennt an, daßdie Schulsachen Kirchen-Angelegenheit sind;das heißet, er erkennt das Bestehende, waser vorfand, an, was er nicht verkennen konnte.

Der sehr bekannte protestantische ProfessorPlank, in einer Schrift, die ich nicht zurHand habe, (wenn ich nicht irre, über die ge-genseitige Stellung der Katholiken und Prote-stanten) sagt dasselbe.

Der letzte Reichsdeputations-Schluß be-stimmt im §. 63: