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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
Entstehung
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X.

Rechte der Kirche in Beziehungauf die ihr nöthigen Personenund Sachen.

Und zwar zuerst

in Beziehung auf die Personen.

Bon der Bildung der Personen zum geist-lichen Stande, und von den Rechten der Kir-che in dieser Beziehung, ist das Nöthige schongesagt, daher ist davon hier keine Rede.

Gott will, daß die Menschen in solchengeselligen Verbindungen zusammen leben sol-len, die wir Staaten nennen; dieser Willegibt der Staatsgewalt das Recht, auf die Per-sonen und Sachen, deren der Staat bedarf,und zwar, da der Staat selbstständig ist, das