XV.
Ueber den unmittelbaren Geschäfts-verkehr, das heißet, den Verkehrin kirchlichen Angelegenheiten, mitdem Oberhaupte der Kirche.
Zuvörderst muß ich bemerken, daß das, wasich hier sagen werde, sich nicht auf Preußenbeziehet, indem die kürzlich Seitens des Kö-nigs erlassene Verfügung über den Geschafts-Verkehr mit Rom die Beziehung des zu Sa-genden auf Preußen unpassend machet.
Der Herr Minister hat zwar bei der nach-richtlichen Mittheilung der erwähnten Ver-fügung an die Bischöfe die Erinnerung, daßdieselben ihrem Unterthanen - Eide treu blei-ben, und die Drohung, allenfalls die Frei-
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