XII.
Al^an wird aber vielleicht einwenden, diekatholischen Geistlischen seien auch Staats-beamte, daher das Recht der Gouvernementsin Beziehung auf ihr Einkommen — mit-unter Gehalt genennet — also die Frage:
Sind die katholischen Geistlichen,als Solche, Staatsbeamte?
Ich kann die Frage noch anders stellen,nämlich: Können katholische Geistli-che, alsSolche, Staatsbeamte seyn?
Die hier gestellte Frage sollte man eigent-lich für ganz unnöthig, weil in prnxi, wieman denken sollte, nicht vorkommend, halten.