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Istens. Wenn das Verfahren gegen mich,welches, seiner Natur nach, so weltkundig,wie geschehen ist, werden mußte, Jedem ganzklar — als recht, gut und nöthig —aufgefallen wäre, so hatte es der Vertei-digung nicht bedurft.
2tens. Der Darleger scheint Land es -Gesetze und Staats-Gesetze zu verwechseln;sie sind aber der Gattung nach sehr von ein-ander verschieden; doch darüber ist das Nö-thige in der vorstehenden Schrift unter Ar-tikel Iii. gesagt.
Ztens. Der Darleger findet die Vermei-dung der Principien-Frage vortrefflich.Es ist begreiflich. Indessen ist eben die Prin-cipien-Frage das, worauf es ankömmt.
4tens. Es ist mir gar langweilig, desDarlegers Vorwort weiter zu besprechen; in-dessen spricht er von der wissenschaftlichenBildung und dem Schulwesen in Preussen.