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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Man hört diesen Grund wohl aussprechen,und derselbe würde im Zusammenhang seinmit dem besprochenen Zwecke, aber Ernst kannes auch mit diesem Zwecke des besprochenenVerbotes nicht sein.

Der Souverain von Rom ist, als Sol-cher, für den preußischen, österreichischen,baierischen, würtembergischen u. s. w. Unter-thanen, als Solchen, das heißet, in allenpolitischen, weltlichen Angelegenheiten eineauswärtige, völlig fremde Autorität, ebenso wie der König von Preußen, der Kaiservon Oesterreich, der König von Baiern, derKönig von Würtemberg u. s. w. ihren ka-tholischen Unterthanen als Katholikenin allen kirchlichen Angelegenheiten aus-wärtige Autoritäten sind; aber der Papstist das sichtbare Oberhaupt der Kirche JesuChristi,

wie der Apostel sagt: des Leibes Christi,dessen Glieder alle in der ganzen Weltzerstreut wohnende Katholiken sind, wessen