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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Regenten Unterchanen immer sie seinmögen.

Daher, den Papst, als Solchen, alsOberhaupt der Kirche, irgendwo in Be-ziehung auf die Katholiken, als Solche,mit den Worten auswärtige Behör-de bezeichnen, eben so unpassend ist, alswenn man den Kopf, in Beziehung auf denLeib, auf die Glieder des Leibes, eine aus-wärtige Behörde nennen wollte, und das be-sprochene Verbot des unmittelbaren Geschäfts-Verkehrs mit dem Papst würde so viel Heipen,als: der wechselseitige Verkehr unter demKopfe und den Gliedern seines Leibes solleder Kontrolle eines fremden Kopfes, wel-cher überdies noch, gleichwie dessen Leib, ganzanderer Natur ist, und welcher in dem Wer-kehr unter dem Kopfe und den Gliedern je-nes Leibes nicht bewandert ist, auch weildas nicht seines Amtes ist, nicht bewandertzu sein brauchet, unterworfen sein.

Was soll nun dem besprochenen Verbotezum Grunde liegen?