206
als Parteien gegen einander; wer wird nunentscheiden, ob die ^ipellntio nll ndusurechtlich begründet sei? Doch nicht Eine derParteien?
Es möchte auch wohl von dieser ganzunregelmäßigen Appellation gelten, was einsehr gelehrter, sehr braver Canonist, wennich nicht irre, von den sogenannten libeitn-tö« Knllivnimk sagte, daß nämlich oft dasMittel, so man anwendet um etwas Schäd-liches (oder für schädlich gehaltenes) abzu-wehren, schädlicher sei, als das Schädliche,welches man abwehren wollte.
Die libsrtntö« Knliienims sollten, niknllor, bezwecken, freier zu werden vomEinfluß der päpstlichen Gewalt, und erwirk-ten nach Verdienst größere BeschränkungSeitens der Staatsgewalt. Sogenannte Frei-heiten werden oft Ketten — das haben auchdie Protestanten erfahren.