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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
Entstehung
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Rechte genannt ankleben; die Erstem ge-hen mit dem Amte auf den neuen Besitzerdes Amts, die Letztern gehen mit dem Be-sitze des Gutes auf den neuen rechtmäßigenBesitzer über.

Jedes Patronat-Recht ist unverkäuflich;bei dem Verkaufe eines Gutes, dem einReal-Patronat-Recht anklebet, darf diesesPatronat-Recht nicht mit in Anschlag ge-bracht werden; es würde Simonie sein.

Das Patronat-Recht hört auf zu beste-hen, geht insbesondere verloren

durch gänzliche Aufhebung des Amts, wel-chem es anklebte, oder der Corporation,welcher es zustand;

wegen Mißbrauch des Kirchen-Vermögens;

wegen unkanonischer Veräusserung des Pa-tronat-Rechts;

wegen Mißhandlung des Geistlichen, desBeneficiaten.