198
Rechte genannt ankleben; die Erstem ge-hen mit dem Amte auf den neuen Besitzerdes Amts, die Letztern gehen mit dem Be-sitze des Gutes auf den neuen rechtmäßigenBesitzer über.
Jedes Patronat-Recht ist unverkäuflich;bei dem Verkaufe eines Gutes, dem einReal-Patronat-Recht anklebet, darf diesesPatronat-Recht nicht mit in Anschlag ge-bracht werden; es würde Simonie sein.
Das Patronat-Recht hört auf zu beste-hen, geht insbesondere verloren
durch gänzliche Aufhebung des Amts, wel-chem es anklebte, oder der Corporation,welcher es zustand;
wegen Mißbrauch des Kirchen-Vermögens;
wegen unkanonischer Veräusserung des Pa-tronat-Rechts;
wegen Mißhandlung des Geistlichen, desBeneficiaten.