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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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Bestätigung nicht einer Anstellung gleichkomme?

Was nun die Placets betrifft, so ist dasNöthige schon früher bemerkt worden.

Was die Angabe der persona, Zrata vorder Bischofswahl (man sollte wohl sagen:Angabe der persona inZrala) betrifft, sosteht davon in der, die Freiheit der Wahlenfeststellenden Bulle cle salnte animarum nichts. Es soll aber in einem an diezu Wahlen berechtigten Domkapitel insbeson-dere gerichtetem papstlichen Breve die Wei-sung enthalten sein, daß die Domkapitel kei-nen Wahlen sollen, von welchem sie nichtwissen, daß er persona Zrata sei, und zu-gleich soll in jenem Breve den Kapiteln dieWeise angegeben sein, wie sie sich die Si-cherheit, ob dieser oder jener persona Kratasei, verschaffen können.

Was also die weltliche Gewalt in An-spruch nehmen könnte, wäre doch, dem er-