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nur den Kirchen-Obern Rechenschaftschuldig, nicht Jenen, sondern nur Die-sen verantwortlich.
Die Geistlichen werden nicht vom Staatebesoldet. — Was über diese Besoldungzu sagen ist, habe ich schon im AbschnittXI. besprochen.
Die katholischen Geistlichen haben alsovon dem, was dazu gehöret Staatsbeam-ter zu sein, eben gar nichts.
Hier frage ich nun jeden vernünftigenMenschen: ob die Geistlichen Staats-beamte sein können? Sollte nicht etwaauch hier die Anwendung des Princips derProtestanten auf das Verhaltniß der katholi-schen Geistlichen zur Staatsgewalt der hier be-sprochenen Ansicht zum Grunde liegen? Dochman wird vielleicht, in Beziehung auf dieAnstellung der Geistlichen, einwenden, obdann die Placets, und bei der Bischofswahldie Angabe der persona, Krata und die
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