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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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bis hiehin das Geld zur Deckung der Aus-gaben für die oben erwähnten, zu dotircndenGegenstande Seitens des Gouvernements her-gegeben wird, dieses Geld Seitens des Gou-vernements hergegeben werden müsse, so daßdie weltliche Gewalt durchaus nicht befugtist, darüber, ob das Geld und wie viel ge-zahlt und wozu es verwendet werden soll,irgend etwas zu bestimmen; offenbar ist die-ses Geld zu betrachten als eine stehendeRente.

In der schon angeführten Bulle werdendie Waldungen als die liegenden Gründe an-gegeben, welche zur Dotirung hergegebenwerden sollen; Waldungen, welche dazu geeig-net waren, in den westlichen ProvinzenPreussens zu finden, würde aber wohl immerschwierig gewesen sein; sollten aber nicht etwastehende Renten, wo die noch nicht verkauf-ten Domainen nicht mehr hinreichen, stattder Waldungen genommen werden können?