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Uber die Frage kömmt wirklich in praxi vor;so sehr sind die Begriffe verwirret, so sehrzeiget sich auch hier bei Einigen die Ansicht,die Kirche sei der Staatsgewalt unterworfen.Solche nehmen für die weltliche Gewalt dieBefugniß in Anspruch, katholische Geistlichein. Ordnungs-Strafe zu nehmen, welches nurin Beziehung auf Beamte des Staatsstatt finden kann. Solche nehmen ebenfallsfür die Staatsgewalt die Befugniß in An-spruch , katholische Geistliche ab otkieio sus-pendiren zu können, wo ebenfalls die Staats-beamtenschaft der katholischen Geistlichen vor-ausgesetzt wird. Indessen kömmt es bei Be-antwortung der vorliegenden Frage daraufnicht an, weil Ansichten, selbst wenn hierund da ihnen gemäß verfahren würde, dieNatur der Sache nicht andern können. Eskömmt hier auf Folgendes an.
Die katholischen Geistlichen werden nichtvon den weltlichen Regenten angestellt,können nicht von denselben angestellt