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Ueber den Frieden unter der Kirche und den Staaten : nebst Bemerkungen über die bekannte Berliner Darlegung
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dennoch gar nicht zu betrachten sind, als vomStaate besoldet, da man eines Theils, we-nigstens mit eben dem Fuge sagen könnte,die Apostel seien als von jenen Glaubigenbesoldet gewesen zu betrachten, welche ihreGaben zu den Füßen dieser Apostel hinleg-ten, andern Theils, das, was die Gouver-nements-Kasse zu dem angeführten BeHufehergibt, doch nur ein Ersatz ist von demVielen, was dieser Kasse von dem Kirchen-gute überkommen ist.

Was nun die Dotirung der Bis-thümer in Preussen betrifft, so wird inder Bulle eis Salute nniinnrum wel-che vom Gouvernement als ein SttMts-gesetz anerkannt ist,im 25sten Absätze bestimmet, daß in jedererzbischöflichen oder bischöflichen Stadtein Seminar zur Bildung der Zöglingedes geistlichen Standes nach der Formder Dekrete der tridentinischen Kirchen-Versammlung seyn, respektive baldmög-lichst eingerichtet werden solle.