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des Staats zu machen geeignet ist, Beifallgefunden.
Wenn ich nicht irre, wird für die Be-hauptung eines Oberaufsichts - Rechts desStaats in Beziehung auf die Verwaltungund Verwendung des Kirchen-Vermögensauch als Grund angegeben, man fürchte, dieKirche möchte ihr Vermögen nicht recht zuverwalten verstehen, und Schaden nehmen,wo dann der Staat zu Hülfe kommen müßte,mithin auch Schaden nehmen könnte; aberdie Herren Gelehrten, welche diese Behaup-tung aufstellen, sollten doch bedenken, daßder Staat bei Privaten mit der Einmischungin die Verwaltung ihres eigenthümlichen Ver-mögens wartet, bis sie notorisch Verschwen-der sind; sie sollten bedenken, daß die Apo-stel, was die Glaubigen zu ihren Füßen leg-ten, ohne weiteres annahmen, keinen Betruggelten ließen, z. B. Ananias und Saphira —und sogar, um nicht im Dienste des Wortsgestört zu werden, Diakonen zur Verwaltungund Verwendung des von den Glaubigen