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Dargebrachten, und zwar ex pleuituäiuepoteslnti--!, ohne Anfrage anordneten.
Die damaligen Landesherren hatten aberdas Recht, diese vorlaufige Anfrage von denAposteln zu fordern, und die Apostel warenverpflichtet zu dieser vorlaufigen Anfrage,wenn die jetzigen Landesherren jenes Recht,die jetzigen Bischöfe diese Verpflichtung ha-ben. Wenn aber die Kirche ehemals dasRecht der völlig freien Verwaltung und Ver-wendung ihres Vermögens hatte, wann, wo-durch, wie hat sie dieses Recht verloren, dasie es nicht selbst freiwillig aufgegeben hat?